Fragen und Antworten
Fragen & Antworten
In einer Pflegesituation brennen den Betroffenen meist auch viele Fragen unter den Nägeln. Diese Fragen sind ganz unterschiedlich, vor allem, wenn es um die individuelle Situation geht. Weil es unmöglich ist, alle Fragen pauschal zu beantworten, haben wir hier einige zusammengestellt, die immer wieder auftauchen.
Wenn Sie „Ihre“ Frage hier nicht vorfinden, können Sie uns gerne anrufen und wir werden dann Ihr persönliches Anliegen beantworten.
Ist die Legalität der Entsendung garantiert?
Seit dem Beitritt von Rumänien und anderer osteuropäischer Länder zu EU, sowie dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes, dürfen die entsendeten Pflegekräfte rechtlich gesehen bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten. Voraussetzung bei unserem System ist allerdings, dass die entsendeten Kräfte sozialversicherungspflichtig bei dem Entsendeunternehmen angestellt sind. Das ist bei unseren Kooperationspartnern immer der Fall.
Kann man die Leistung der Pflegekräfte als 24-Stunden Versorgung ansehen?
Im Prinzip: Ja. Die Betreuungskräfte erbringen sowohl die hauswirtschaftliche Versorgung, das heißt: Einkaufen, Haushaltsführung, Reinigung des Arbeitsplatzes, Kochen, Begleitung zum Arzt und Behörden, usw. Natürlich gehört dazu die komplette Grundpflege und Betreuung, mit allen Arbeits- und Hilfestellungen, die auf Seite „Dienstleistung“ beschrieben sind.
Was muss als Unterkunft für die Betreuungskraft vorhanden sein?
Die Betreuungskräfte wohnen dauerhaft im Haushalt der zu betreuenden Person. Dabei ist ein separates, möbliertes Zimmer Voraussetzung, um privaten Rückzugsraum zu gewährleisten. Das Badezimmer und WC muss von der Betreuungskraft mitbenutzt werden können, sofern kein separates für die Kraft vorhanden ist. Annehmlichkeiten, wie Radio, Fernseher oder Internetanschluss werden selbstverständlich mit Freude gesehen.
Welche Möglichkeiten hat der Kunde, die Auswahl der Betreuungskraft zu bestimmen?
Als Ihre kompetente Vermittlungsagentur können Sie die Auswahl aber gerne mit uns zusammen besprechen, um die endgültige Entscheidung zu treffen.
Wie lange dauert es, bis eine Betreuungskraft im Haus ist?
Wenn Sie mit uns eine Vertragsunterzeichnung gemacht haben, treffen Sie dann eine Auswahl Ihrer vorgestellten Pflegekraft. Danach dauert es noch ca. 5 Tage, bis Ihre Betreuungskraft bei Ihnen vor Ort ist. Alles in allem kann das nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme in ca. 7-12 Tagen realisiert werden. In Ausnahmefällen, je nach Dringlichkeit, geht es auch mal schneller.
Wie gut sprechen die Pflegekräfte deutsch?
Unsere Pflegekräfte sprechen unterschiedlich gut deutsch. Natürlich spielt hier der Preis der gebuchten Sprachkategorie eine wesentliche Rolle. Es ist aber so, dass viele der Betreuungskräfte bemüht sind, ihre vorhandenen Sprachkenntnisse möglichst schnell zu verbessern, weil sie dann die Aussicht haben, von ihrem Arbeitgeber besser eingestuft zu werden. Gleichwohl gilt die Regel: Je höher der Preis, desto besser die deutsche Sprache.
Wie sind die Arbeitszeiten einer 24-Stunden Pflegekraft geregelt?
Auch wenn eine Pflegekraft Tag und Nacht im Haus der betreuten Person anwesend ist, heißt das nicht, dass sie 24 Stunden arbeitet. Auch nach dem rumänischen Arbeitsrecht (welches für die Kraft gilt), hat sie eine 40 Stunden-Woche. Die Betreuungskräfte sind jedoch sehr flexibel, und passen aufgrund ihrer Erfahrungen den Tagesablauf der zu betreuenden Person an. Eine flexibel gewährte Freizeit von 3 Stunden pro Tag ist aber Voraussetzung. Nach unserer Erfahrung spielt sich das meistens schon nach wenigen Tagen Betreuungszeit ein.
Wie lange können die Pflegekräfte bei Ihnen bleiben?
Im Normalfall bleibt die Pflegekraft 3 Monate bei einem Pflegebedürftigen Patienten. Danach wechselt sie sich mit einer anderen Pflegekraft ab, die dann meistens für 1 Monat als Vertretung arbeitet. Anschließend kommt die erste Kraft, sozusagen als Stammkraft, wieder zurück. Diese Abstimmung kann aber durchaus auch noch flexibel gestaltet werden – das heißt, es ist auch schon vorgekommen, dass eine Kraft 6-8 Monate bei einem Patienten geblieben ist.
Was passiert, wenn Patient und Betreuungskraft absolut nicht miteinander auskommen?
Es kann schon vorkommen, dass unterschiedliche Charaktere nicht miteinander auskommen. Ist dies der Fall, suchen wir so schnell wie möglich eine alternative Pflegekraft.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass man sowohl einer neue angekommenen Pflegekraft, aber auch dem Patienten, eine für beide akzeptable Zeit zum Kennenlernen einräumen sollte.
Für gewöhnlich sind das die ersten zwei Wochen, in denen sich die Abläufe einspielen sollten.
Wie sind die An- und Abfahrten der Betreuerinnen geregelt?
Unsere Betreuungskräfte kommen in der Regel mit einer großen Bußgesellschaft aus Rumänien zum nächstgelegenen Busbahnhof des Einsatzortes an. Im Großraum Nürnberg bringen wir beim ersten Mal die Kraft zu Ihnen. Weniger üblich ist die Anreise mit einem Busunternehmen, das die Kräfte mit Kleinbussen direkt zur Adresse der Kunden bringt. Wir klären das dann im Laufe des Vertrages von drei Monaten.
Was passiert, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
In diesem Fall kommt es darauf an, wie lange dieser Aufenthalt im Krankenhaus dauern wird. Sind es nur wenige Tage, lohnt sich die Rückreise der Pflegekraft nicht. Dann bleibt die Kraft vor Ort, besucht evtl. den Patienten in der Klinik und kümmert sich weiter um ihn. Sollte der Aufenthalt länger dauern, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer unbezahlten Pause, oder einer normalen Kündigung. Wir stimmen dies dann gemeinsam mit Ihnen ab.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Generell sind osteuropäische Dienstleister der Pflegebranche als Leistungsbringer bei den Pflegeversicherungen nicht zugelassen. Sie können aber das erhaltene Pflegegeld für eine Teilzahlung Ihrer osteuropäischer Pflegekraft verwenden. Folgenden Beträge werden ab 2014 entsprechend der Pflegestufen ausbezahlt.
Pflegestufe 1: €235,-
Pflegestufe 2: €440,-
Pflegestufe 3: €700,-
Gerne Informieren wir Sie hier über Ihre konkreten Ansprüche und Möglichkeiten.
Sind die Pflegekräfte Krankenversichert?
Ja. Alle entsendeten Pflegekräfte stehen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und sind krankenversichert.
Was ist, wenn eine Betreuungsfachkraft krank wird, oder anderweitig ausfällt?
Fällt eine Betreuungskraft krankheitsbedingt aus, organisieren wir sofort eine Ersatzkraft, die die Betreuung übernimmt. So entsteht keine Unterbrechung der Betreuung und Sie als Angehörige müssen sich keine Sorgen machen, dass eine Betreuungslücke entsteht.
Wie ist das mit dem Telefonieren geregelt?
Die rumänischen Betreuungskräfte telefonieren gern mit ihren Angehörigen in Rumänien. Über ihr Handy ist dies aber teuer – ebenso über eine normale Verbindung Ihres eigenen Telefonanschlusses. Hier gibt es günstigerer Lösungen: Sie melden über ihre Festnetznummer eine Flatrate für ca. 4-5 € monatlich an, und Ihre Pflegekraft kann dann unbegrenzt von Ihrem Apparat aus nach Rumänien telefonieren. In jedem Fall trägt dies zur Zufriedenheit Ihrer Pflegekraft bei! Viele Pflegekräfte haben auch Erfahrung über das Internet zu telefonieren, z.B. mit Skype. Dabei entstehen neben den Internetgebühren keine weiteren Kosten, egal wie oft und viel die Betreuerin telefoniert. Fest steht, dass das Verhältnis sehr positiv beeinflusst wird, wenn die Betreuerin Kontakt zu Ihren lieben Verwandten unterhalten können, was natürlich der Atmosphäre förderlich ist.
Kann man vor der Entscheidung ein Telefonat mit der Betreuungskraft führen?
Aus unserer Sicht ist dies im Regelfall nicht notwendig. In den unteren Sprachgruppen existiert bei solchen Sprachtests allerdings enormes „Lampenfieber“ und es passiert das Die Sprachqualität erheblich schlechter ausfällt, als die Sprachleistung dann „in der Praxis“ vor Ort.
Sollten Sie sich dennoch einen persönlichen Eindruck der Sprachqualität verschaffen wollen, ist es in Einzelfällen auch möglich ein persönliches Telefonat zu arrangieren. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte darauf an.
Haben die Betreuerinnen einen Führerschein?
Nicht alle, aber wenn es erforderlich ist, teilen Sie uns dies in Ihrer Anfrage mit, wir werden diese Vorgabe dann berücksichtigen.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen
Die Basisvertragslaufzeit beträgt 3 Monate – verbunden mit der Option, diesen Vertrag danach jederzeit zu verlängern. Kündigung: Hier gibt es je nach Arbeitgeber in Rumänien unterschiedliche Fristen. Als Basis gilt: Der Vertrag kann vor Ablauf der Vertragsdauer von Parteien ohne Begründung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden und Bedarf dazu der Schriftform.
Im Todesfall gilt eine verkürzte Kündigungszeit von 7 Tagen, wobei die Vorlage des Totenscheins oder der Sterbeurkunde, dazu übermittelt werden muss.